Finca Verdanta – Leitlinien & Schutzrahmen

Sicherheits-, Bau-, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitskonzept der Farmgemeinschaft

Die nachfolgenden Regelungen dienen dem langfristigen Schutz aller Eigentümer sowie dem Erhalt des ländlichen, naturnahen Charakters des 20 Hektar umfassenden Gesamtgrundstücks.

Ziel ist es:

Diese Festlegungen sind Schutzmechanismen zugunsten aller Beteiligten.

1. Bebaubarkeit nach Grundstücksgröße

1.1 Grundstücke bis 1 ha

Zulässig ist die Errichtung von:

1.2 Grundstücke über 1 ha

Zulässig ist die Errichtung von:

Diese Regelung stellt sicher, dass größere Flächen proportional genutzt werden können, ohne die Gesamtstruktur des Projekts zu gefährden.

2. Höhenbegrenzung

Zulässig ist eine maximale Bauhöhe von:

Erdgeschoss + 1 Obergeschoss

Eine darüber hinausgehende mehrgeschossige Bauweise ist ausgeschlossen.

Diese Begrenzung dient dem Schutz:

3. Grundstücksnutzung und Bebauungsdichte

3.1 Maximale Bebauung und Versiegelung

Zur Erhaltung des naturnahen Charakters der Farmgemeinschaft darf die insgesamt bebaute oder versiegelte Fläche eines Grundstücks maximal 10 % der jeweiligen Grundstücksfläche betragen.

Hierzu zählen insbesondere:

3.2 Mindestabstände

Gebäude sollen einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 5 bis 10 Metern einhalten.

Diese Abstände dienen dem Schutz:

4. Regelung weiterer Parzellierung

Eine weitere Aufteilung (Parzellierung) erworbener Grundstücke bei einer Größe bis zu 15.000 m² ist nicht zulässig.

Insbesondere ist es untersagt, größere Grundstücke (z. B. 5.000 m²) in mehrere kleinere Parzellen (z. B. 5 × 1.000 m²) zu unterteilen oder separat weiterzuveräußern.

Begründung: Eine solche Verdichtung würde die bauliche Dichte erhöhen und könnte eine rechtliche Einstufung als Urbanisation nach sich ziehen. Damit würde die Grundlage und Genehmigungsstruktur des Projekts gefährdet.

Grundstücke über 15.000 m² können eine Segregation eines weiteren Grundstückes durchführen.

Diese Regelung dient dem Schutz jedes einzelnen Käufers sowie der langfristigen Sicherung des Projektcharakters.

5. Ökologisches Bau- und Materialkonzept

Zur Sicherung gesunder Wohnqualität, Nachhaltigkeit und langfristiger Werthaltigkeit wird ein ökologisch abgestimmtes Baukonzept verfolgt. Vorwiegend werden natürliche Materialien eingesetzt.

5.1 Gründungssystem

Es wird bevorzugt mit Schraubfundamenten der Firma Krinner oder vergleichbaren bodenschonenden Systemen gearbeitet.

Ziel ist:

5.2 Nachhaltige Baustoffe

Wo technisch sinnvoll und geeignet, können Hanfbausteine als Baumaterial verwendet werden. Zusätzlich können Wände mit Hanfschäben isoliert werden.

Diese Materialien zeichnen sich aus durch:

Ziel ist die Schaffung stabiler klimatischer Bedingungen und langfristig gesunder Bausubstanz.

5.3 Lokale Holzverarbeitung

Mit vorhandenen Holzbearbeitungsgeräten vor Ort können – soweit möglich – Bauelemente wie:

regional gefertigt werden. Dies dient der Qualitätskontrolle, Reduktion von Transportaufwand, ökologischer Nachhaltigkeit, Individualisierung der Bauprojekte und Stärkung lokaler Wertschöpfung.

5.4 Energieautarkie

Die Bau- und Infrastrukturplanung fördert die Möglichkeit zur Energieautarkie durch:

Ziel ist eine nachhaltige und möglichst unabhängige Energieversorgung der Grundstücke.

6. Licht und nächtliche Beleuchtung

Zur Reduzierung von Lichtverschmutzung und zum Schutz der natürlichen Umgebung gelten folgende Grundsätze:

7. Tierhaltung

Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Diese Regelung dient einem harmonischen Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft.

8. Wasserinfrastruktur und Nutzung

Das Projekt verfügt über eine gemeinschaftliche Wasserversorgung mit Leitungen und Tanks.

8.1 Verantwortlicher Umgang mit Wasser

Alle Eigentümer verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Wasserressource. Leckagen oder Schäden an Leitungen oder Anschlüssen sind unverzüglich zu melden.

8.2 Poolanlagen und Brunnen

Der Bau größerer Poolanlagen ist vorab mit der Gemeinschaft bzw. der Verwaltung abzustimmen. Brunnen für eine individuelle Versorgung müssen vorab mit der Farmleitung abgestimmt werden.

9. Infrastruktur- und Erhaltungsbeitrag

Zur Sicherstellung der langfristigen Funktionsfähigkeit der gemeinschaftlichen Infrastruktur leisten alle Eigentümer einen monatlichen Infrastrukturbeitrag.

Dieser dient ausschließlich der:

9.1 Wasserinfrastruktur

Monatlicher Beitrag: 30 USD pro angeschlossene Partei

9.2 Straßen-, Entwässerungs- und Grünpflegeinfrastruktur

Monatlicher Beitrag: 95 USD pro Grundstück / Partei

9.3 Natürliche Zäune und Vegetationsgrenzen

Die Pflege der natürlichen Grenzen zwischen den Grundstücken obliegt den Käufern. Alle Wasserläufe, Feuchtgebiete oder sonstigen Biotope sind strikt geschützt.

10. Individuelle Gartenpflege

Individuelle Garten- oder Grundstückspflegeleistungen sind nicht Bestandteil des gemeinschaftlichen Infrastrukturbeitrags und können gesondert vereinbart werden.

11. Zielsetzung des Gesamtkonzepts

Dieses Sicherheits-, Bau-, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitskonzept gewährleistet:

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