Finca Verdanta – Leitlinien & Schutzrahmen
Sicherheits-, Bau-, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitskonzept der Farmgemeinschaft
Die nachfolgenden Regelungen dienen dem langfristigen Schutz aller Eigentümer sowie dem Erhalt des ländlichen, naturnahen Charakters des 20 Hektar umfassenden Gesamtgrundstücks.
Ziel ist es:
- eine rechtliche Einstufung als Urbanisation zu vermeiden
- die bauliche Dichte dauerhaft gering zu halten
- gegenseitige Beeinträchtigungen (z. B. durch Verbauung der Aussicht) zu verhindern
- ökologische Bauweise und gesunde Wohnqualität sicherzustellen
- weitgehend natürliche Materialien zu verwenden
- die Möglichkeit zur Energieautarkie zu fördern
- die Investitionssicherheit jedes Käufers nachhaltig zu gewährleisten
Diese Festlegungen sind Schutzmechanismen zugunsten aller Beteiligten.
1. Bebaubarkeit nach Grundstücksgröße
1.1 Grundstücke bis 1 ha
Zulässig ist die Errichtung von:
- 1 Haupthaus
- 1 kleinem Nebenhaus (z. B. Gästehaus, Casita, Atelier oder vergleichbare Nutzung)
1.2 Grundstücke über 1 ha
Zulässig ist die Errichtung von:
- 2 Haupthäusern
- 1 Nebenhaus
Diese Regelung stellt sicher, dass größere Flächen proportional genutzt werden können, ohne die Gesamtstruktur des Projekts zu gefährden.
2. Höhenbegrenzung
Zulässig ist eine maximale Bauhöhe von:
Erdgeschoss + 1 Obergeschoss
Eine darüber hinausgehende mehrgeschossige Bauweise ist ausgeschlossen.
Diese Begrenzung dient dem Schutz:
- der Aussicht aller Eigentümer
- der Privatsphäre
- des offenen Landschaftsbildes
3. Grundstücksnutzung und Bebauungsdichte
3.1 Maximale Bebauung und Versiegelung
Zur Erhaltung des naturnahen Charakters der Farmgemeinschaft darf die insgesamt bebaute oder versiegelte Fläche eines Grundstücks maximal 10 % der jeweiligen Grundstücksfläche betragen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Gebäude
- befestigte Terrassen
- Zufahrten
- Parkflächen
- sonstige dauerhaft versiegelte Flächen
3.2 Mindestabstände
Gebäude sollen einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 5 bis 10 Metern einhalten.
Diese Abstände dienen dem Schutz:
- der Privatsphäre
- des Landschaftsbildes
- der natürlichen Belüftung und Belichtung
4. Regelung weiterer Parzellierung
Eine weitere Aufteilung (Parzellierung) erworbener Grundstücke bei einer Größe bis zu 15.000 m² ist nicht zulässig.
Insbesondere ist es untersagt, größere Grundstücke (z. B. 5.000 m²) in mehrere kleinere Parzellen (z. B. 5 × 1.000 m²) zu unterteilen oder separat weiterzuveräußern.
Begründung: Eine solche Verdichtung würde die bauliche Dichte erhöhen und könnte eine rechtliche Einstufung als Urbanisation nach sich ziehen. Damit würde die Grundlage und Genehmigungsstruktur des Projekts gefährdet.
Grundstücke über 15.000 m² können eine Segregation eines weiteren Grundstückes durchführen.
Diese Regelung dient dem Schutz jedes einzelnen Käufers sowie der langfristigen Sicherung des Projektcharakters.
5. Ökologisches Bau- und Materialkonzept
Zur Sicherung gesunder Wohnqualität, Nachhaltigkeit und langfristiger Werthaltigkeit wird ein ökologisch abgestimmtes Baukonzept verfolgt. Vorwiegend werden natürliche Materialien eingesetzt.
5.1 Gründungssystem
Es wird bevorzugt mit Schraubfundamenten der Firma Krinner oder vergleichbaren bodenschonenden Systemen gearbeitet.
Ziel ist:
- minimaler Eingriff in den Boden
- Vermeidung großflächiger Bodenversiegelung
- Schutz der natürlichen Wasserführung
- langfristige Bodenschonung
- Möglichkeit des Rückbaus
5.2 Nachhaltige Baustoffe
Wo technisch sinnvoll und geeignet, können Hanfbausteine als Baumaterial verwendet werden. Zusätzlich können Wände mit Hanfschäben isoliert werden.
Diese Materialien zeichnen sich aus durch:
- Feuchtigkeitsregulierung
- Verbesserung des Raumklimas
- diffusionsoffene Bauweise
- temperaturausgleichende Eigenschaften
- ökologische Nachhaltigkeit
Ziel ist die Schaffung stabiler klimatischer Bedingungen und langfristig gesunder Bausubstanz.
5.3 Lokale Holzverarbeitung
Mit vorhandenen Holzbearbeitungsgeräten vor Ort können – soweit möglich – Bauelemente wie:
- Holzböden
- Terrassendielen
- Treppen
- Innenausbauten
- weitere konstruktive oder gestalterische Holzelemente
regional gefertigt werden. Dies dient der Qualitätskontrolle, Reduktion von Transportaufwand, ökologischer Nachhaltigkeit, Individualisierung der Bauprojekte und Stärkung lokaler Wertschöpfung.
5.4 Energieautarkie
Die Bau- und Infrastrukturplanung fördert die Möglichkeit zur Energieautarkie durch:
- Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie
- dezentrale Stromspeicher
- energieeffiziente Bauweise
- passive Klimatisierung durch natürliche Baustoffe
Ziel ist eine nachhaltige und möglichst unabhängige Energieversorgung der Grundstücke.
6. Licht und nächtliche Beleuchtung
Zur Reduzierung von Lichtverschmutzung und zum Schutz der natürlichen Umgebung gelten folgende Grundsätze:
- starke Flutlichtanlagen sind nicht vorgesehen
- Außenbeleuchtung soll möglichst warmfarbig sein
- Beleuchtung soll so ausgerichtet sein, dass sie die Umgebung und Nachbargrundstücke möglichst wenig beeinträchtigt
7. Tierhaltung
Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Massentierhaltung ist nicht zulässig
- Tierhaltung darf Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt
- Lärm-, Geruchs- oder Sicherheitsbelastungen für andere Eigentümer sind zu vermeiden
Diese Regelung dient einem harmonischen Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft.
8. Wasserinfrastruktur und Nutzung
Das Projekt verfügt über eine gemeinschaftliche Wasserversorgung mit Leitungen und Tanks.
8.1 Verantwortlicher Umgang mit Wasser
Alle Eigentümer verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Wasserressource. Leckagen oder Schäden an Leitungen oder Anschlüssen sind unverzüglich zu melden.
8.2 Poolanlagen und Brunnen
Der Bau größerer Poolanlagen ist vorab mit der Gemeinschaft bzw. der Verwaltung abzustimmen. Brunnen für eine individuelle Versorgung müssen vorab mit der Farmleitung abgestimmt werden.
9. Infrastruktur- und Erhaltungsbeitrag
Zur Sicherstellung der langfristigen Funktionsfähigkeit der gemeinschaftlichen Infrastruktur leisten alle Eigentümer einen monatlichen Infrastrukturbeitrag.
Dieser dient ausschließlich der:
- Instandhaltung der ca. 1,5 km internen Erschließungsstraße (Tosca-Untergrund)
- Pflege und Sicherung der Entwässerungsgräben
- Wartung der Straßenrandbepflanzung
- Wartung und Instandhaltung der ca. 1,5 km Wasserleitungen
- Pflege und Wartung der Wassertanks
- Bildung angemessener Rücklagen für Reparaturen
9.1 Wasserinfrastruktur
Monatlicher Beitrag: 30 USD pro angeschlossene Partei
9.2 Straßen-, Entwässerungs- und Grünpflegeinfrastruktur
Monatlicher Beitrag: 95 USD pro Grundstück / Partei
9.3 Natürliche Zäune und Vegetationsgrenzen
Die Pflege der natürlichen Grenzen zwischen den Grundstücken obliegt den Käufern. Alle Wasserläufe, Feuchtgebiete oder sonstigen Biotope sind strikt geschützt.
10. Individuelle Gartenpflege
Individuelle Garten- oder Grundstückspflegeleistungen sind nicht Bestandteil des gemeinschaftlichen Infrastrukturbeitrags und können gesondert vereinbart werden.
11. Zielsetzung des Gesamtkonzepts
Dieses Sicherheits-, Bau-, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitskonzept gewährleistet:
- Rechtssicherheit
- Schutz vor nachträglicher Verdichtung
- Werterhalt der Grundstücke
- Schutz der Aussicht und Privatsphäre
- gesunde Wohnqualität
- ökologische Nachhaltigkeit
- stabile Infrastruktur
- langfristige Investitionssicherheit aller Eigentümer
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